Deine Fragen.
Unsere Antworten.
Von der ersten Anfrage bis zur Rückgabe.
Wann kann ich einen Unfallersatzwagen anfragen?+
Sobald nach einem Unfall ein Fahrzeugausfall absehbar ist. Bei einem nicht verkehrssicheren oder nicht fahrfähigen Auto klären wir auch die Ersatzmobilität während der Begutachtung.
Wie schnell bekomme ich ein Fahrzeug?+
Im Rhein-Main-Gebiet in der Regel innerhalb von vier Stunden, bundesweit innerhalb von 24 Stunden nach abgestimmter und bestätigter Anfrage. Verfügbarkeit und Zustellort bestimmen den konkreten Termin.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?+
Im Regelfall verlangen wir keine Kaution. Eine Einzelfallprüfung bleibt möglich. Die für dich geltenden Bedingungen klären wir vor der Anmietung.
Muss ich die Mietkosten vorstrecken?+
Im Regelfall ist keine Vorleistung erforderlich. Bei Teilschuld kann eine anteilige Vorauszahlung vereinbart werden. Die Geltendmachung erfolgt im vereinbarten Umfang aus abgetretenem Recht.
Ist die Zustellung kostenlos?+
Für die Zustellung können Gebühren anfallen. Wir nennen sie vor der Buchung. Im Haftpflichtfall kommt eine Erstattung erforderlicher Zustellkosten in Betracht; sie ist nicht pauschal garantiert.
Bekomme ich genau das abgebildete Modell?+
Die eigenen Fotos zeigen Fahrzeuge aus unserem Umfeld und unserer Flotte. Ergänzende KI-Illustrationen sind gekennzeichnet. Modell, Ausstattung und Fahrzeugklasse hängen von der aktuellen Verfügbarkeit ab. Wir bestätigen dir das konkrete Angebot persönlich.
Ist ein Upgrade möglich?+
Ein höherwertiges Fahrzeug ist bei uns der Regelfall, abhängig von Verfügbarkeit und Zustellort. Die vereinbarte Fahrzeugklasse und mögliche Mehrkosten klären wir vor der Anmietung.
Wie lange darf ich den Ersatzwagen nutzen?+
Wir vereinbaren die Mietdauer passend zum konkreten Ausfall. Erstattungsfähig ist nicht automatisch jeder gewünschte Zeitraum. Informiere uns rechtzeitig über Reparaturfortschritt oder Ersatzbeschaffung.
Was passiert bei Teilschuld?+
Dann kann eine anteilige Eigenbeteiligung anfallen. Wir klären die Ausgangslage und eine mögliche Vorauszahlung vor der Fahrzeugübergabe.
Was leistet HelloCrash dabei?+
HelloCrash erstellt bei Beauftragung die sachverständige Schadenbewertung. Aussagen zur Verkehrssicherheit und voraussichtlichen Ausfalldauer unterstützen die Abstimmung deiner Ersatzmobilität.
Kann ich ohne Mietwagen Nutzungsausfall verlangen?+
Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann Nutzungsausfallentschädigung eine Alternative sein. Eine doppelte Entschädigung für denselben Zeitraum ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie erreiche ich HelloCars?+
Telefonisch rund um die Uhr unter 069 31 30 16. Für schriftliche Anfragen nutze info@hello-cars.de. Für dringenden Fahrzeugbedarf empfehlen wir den Anruf.
Dein nächster Schritt?
Ein kurzer Anruf.
Wir klären Fahrzeugbedarf, Verfügbarkeit und den weiteren Ablauf.
