01

Ein Gespräch bringt dich weiter

Sag uns, was passiert ist und welches Fahrzeug du brauchst. Gemeinsam klären wir deinen Mobilitätsbedarf, die verfügbare Fahrzeugklasse und die passende Übergabe. Du weißt vor der Anmietung, was vereinbart ist und ob eigene Kosten zu erwarten sind.

02

Wir kümmern uns um die Geltendmachung

Du trittst den vereinbarten Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten an HelloCars ab. Wir kümmern uns um dessen Geltendmachung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Umfang und Folgen der Abtretung erklären wir dir persönlich vor der Übergabe.

03

Im Regelfall ohne Kaution und Vorleistung

So bleibt dein finanzieller Spielraum für den Alltag erhalten. Vorbehaltlich Einzelfallprüfung verlangen wir im Regelfall weder Kaution noch Vorleistung. Bei Teilschuld kann eine anteilige Vorauszahlung nötig sein – das besprechen wir mit dir vorab.

04

Dein Fahrzeug kommt nach Abstimmung zu dir

Wir vereinbaren den Übergabeort und nennen dir mögliche Zustellgebühren vor der Buchung. Im Haftpflichtfall können erforderliche Zustellkosten erstattungsfähig sein. Ein höherwertiges Fahrzeug ist bei uns der Regelfall; Verfügbarkeit, Zustellort und die vereinbarten Kosten bleiben maßgeblich.

05

Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich etwas ändert

Die Reparatur dauert länger oder die Ersatzbeschaffung verschiebt sich? Melde dich bei uns. Wir stimmen den weiteren Mietzeitraum und die Rückgabe mit dir ab. Werkstattnachweise und das Gutachten helfen dabei, den tatsächlichen Ausfall nachvollziehbar zu dokumentieren.

06

Gut informiert entscheiden

Bei vollständigem Fremdverschulden und erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist Ersatzmobilität im Regelfall ohne eigene Mietkosten möglich. Haftungsquote, Mobilitätsbedarf, angemessene Kosten und erforderliche Dauer bestimmen den Einzelfall. Die Abtretung ist keine Garantie für eine vollständige Erstattung. Bei Teilschuld oder anderen offenen Punkten erklären wir mögliche Eigenkosten vorab.

07

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Du benötigst tatsächlich ein Fahrzeug? Dann prüfen wir mit dir die passende Ersatzmobilität. Wenn du ohne Mietwagen auskommst, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen Nutzungsausfallentschädigung eine Alternative sein. Beides kann für denselben Zeitraum grundsätzlich nicht doppelt beansprucht werden.